Civata Kurd - Kurdische Gemeinde
Veranstaltungstermine im Februar/März 2012
Die Exporte von Kriegswaffen und Rüstungsgütern nehmen kontinuierlich zu. U-Boote und Kriegsschiffe, Kampfjets und Militärhubschrauber, Panzer und Raketenwerfer, Sturmgewehre und Maschinenpistolen, Lizenzen zur Waffenproduktion und ganze Rüstungsfabriken werden in alle Welt exportiert. Zu den Empfängern zählen Diktaturen und autoritäre Regime in Afrika, Asien oder Lateinamerika, die die Menschenrechte mit Füßen treten.
Nach Angaben des schwedischen Friedensforschungsinstituts SIPRI haben sich die deutschen Rüstungsexporte zwischen 2005 und 2009 gegenüber den Vorjahren mehr als verdoppelt. Von 2001 bis 2009 wurden Rüstungsexportgenehmigungen für insgesamt 63,8 Milliarden Euro erteilt. Deutschland ist der größte Waffenexporteur der Europäischen Union und liegt hinter den USA und Russland weltweit an dritter Stelle der Waffenlieferanten.
Die Folgen der Rüstungsexporte sind für die Menschen in den Empfängerländern verheerend: Bestehende Konflikte werden verstärkt und eskalieren häufig gewaltsam; unzählige Menschen werden getötet, verwundet, vertrieben oder erleiden schwere Traumata. So sind ungezählte Kriegsopfer Folge der guten Exportgeschäfte deutscher Waffenproduzenten. (weiterlesen …)
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Aufruf von Netzwerk rassismuskritische Migrationspädagogik:
Liebe Kolleg/innen “ErstunterzeichnerInnen” – Ab morgen, 1.2., gehen wir mit unserem Aufruf gegen die Abschiebung von Roma in den Kosovo. In den letzten Wochen haben wir nun 200 Unterschriften von ErstunterzeichnerInnen und Einrichtungen bekommen. Dafür nochmal herzlichen Dank. Jetzt brauchen wir einmal noch Ihre/eure Unterstützung.
• Bitte senden Sie die Aufforderung zum Unterschreiben an möglichst viele potentielle UnterstützerInnen weiter. Unser Ziel ist es, innerhalb weniger Wochen bis Ende Februar eine möglichst große Anzahl von Unterschriften zu bekommen. (weiterlesen …)
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Der Ausländerbeirat der Stadt Fulda fordert von der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Fulda, der sofortigen Zulassung zur Führerscheinprüfung von Asylbewerbern im gesetzmäßigen Alter ohne Behinderung zuzustimmen.
Das Hessische Verkehrsministerium hatte Ende 2001 verfügt, die Anträge auf Erteilung einer Fahrerlaubnis von Asylbewerbern, die ihre Identität nicht durch einen Pass nachweisen konnten, zurückzuweisen. Übergangsweise konnten solche Personen zwar noch die Prüfung ablegen, der Führerschein durfte ihnen jedoch nicht mehr ausgehändigt werden.
Auf Proteste und eine Eingabe der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen (AGAH) im Jahr 2002 hat das Verkehrsministerium daraufhin im Frühjahr 2002 reagiert. Es war verfügt worden, dass Anträge auf Erteilung einer Fahrerlaubnis von Asylbewerbern, die ihre Identität nicht mittels eines gültigen Passes nachweisen können, zurückzuweisen waren. Die völlig absurde Regelung, dass die eine deutsche Behörde ein amtliches Dokument einer anderen nicht mehr anerkennen durfte, wurde durch diese Reaktion im Frühjahr 2002 abgeschafft. Damit war der Protest vom Tisch. (weiterlesen …)
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Bahram Mho sollte am Donnerstag nach Syrien abgeschoben werden – ein Gericht hat die Behörden vorerst gestoppt
Donnerstag, 31. März, 7.10 Uhr. Wäre alles nach Plan gelaufen, würde in dieser Minute ein Flugzeug im Erdinger Moos abheben, das Bahram Mho in seine Heimat bringt, nach Syrien. Hätte nicht, in fast letzter Minute, ein Gericht ‘Stopp’ gerufen und die Abschiebung verhindert. (weiterlesen …)
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Keine Demokratie ohne globale Bewegungsfreiheit
Die Dynamik des arabischen Frühlings strahlt aus in die ganze Welt. Die Aufstandsbewegungen im Maghreb machen Mut und Hoffnung, nicht nur weil despotische Regime verjagt werden, die vor kurzem noch unüberwindbar erschienen. So offen die weiteren Entwicklungen bleiben, im Dominoeffekt der tunesischen Jasminrevolution meldet sich in atemberaubender Schnelligkeit die alte Erkenntnis zurück, dass Geschichte von unten gemacht wird. Die Kämpfe richten sich gegen die tägliche Armut wie auch gegen die allgemeine Unterdrückung, es geht gleichermaßen um bessere Lebensbedingungen wie um Würde, kurz: um „Brot und Rosen“. (weiterlesen …)
Civata Kurd - Kurdische Gemeinde
An den Petitionsausschuss des hessischen Landtags:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die versuchte Beendigung der Duldung von Frau Bero hat in unserer Gemeinde und in der Umgebung des yezidischen Glaubens viele Menschen betroffen gemacht. Etliche Menschen haben sich direkt an uns als politische Interessenvertretung der Kurden gewandt, um Hilfe für Frau Bero zu erbitten. Viele waren entsetzt darüber, dass die staatenlose Frau, die seit ca. 10 Jahren mit allen Familienmitgliedern in Deutschland lebt, in ein Land wo ihr Verfolgung droht und dessen Staatsangehörig-keit sie nicht besitzt, abgeschoben werden soll.
Mit dieser Petition möchten wir zunächst eine weitere Duldung für Frau Bero bis zur Klärung des anhängigen Asylfolgeantrages sowie der Aufklärung ihrer Staatsangehörigkeit bitten. Desweiteren bitten wir um die Beendigung der Abschiebehaft. (weiterlesen …)
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Geflohen vor dem griechischen Asyl-Chaos: Nun verspricht Thomas de Maizière den Betroffenen ein Asylverfahren in Deutschland. So vermeidet er ein Verfassungsurteil.
Innenminister Thomas de Maizière (CDU) hat die Abschiebung von Flüchtlingen nach Griechenland gestoppt und ihnen ein Asylverfahren in Deutschland versprochen. Damit will er einer Verurteilung durch das Bundesverfassungsgericht zuvorkommen. Die Richter werden auf das Manöver voraussichtlich eingehen, denn sie haben es selbst angeregt.
Betroffen sind Flüchtlinge, die vor dem griechischen Asyl-Chaos nach Deutschland weitergeflüchtet sind. In Griechenland müssen Asylsuchende meist unter menschenunwürdigen Bedingungen auf der Straße oder in überfüllten Unterkünften leben. Auch gibt es keine ordnungsgemäßen Asylverfahren, sodass auch politisch gefährdeten Flüchtlingen die Abschiebung in den Verfolgerstaat droht.
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Nach der Dublin-II-Verordnung der EU müssten die Flüchtlinge eigentlich nach Griechenland zurück. Denn das Asylverfahren ist in dem Land durchzuführen, in dem der Flüchtling ankam. Gegen die drohende Rückschiebung ist im deutschen Recht nicht einmal eine Klage möglich.
Dagegen rief ein kurdisch-irakischer Flüchtling das Bundesverfassungsgericht an, das im Herbst bereits über den Fall verhandelte. Dass die Klage erfolgreich sein wird, war spürbar. Die Richter schlugen deshalb dem Innenministerium vor, die Sache außergerichtlich zu lösen. Auf diesen Vorschlag ging de Maizière nun ein.
Nach taz-Informationen hat das Innenministerium den Richtern in einem Schreiben vom 14. Januar mitgeteilt, dass dem klagenden Kurden nicht mehr die Abschiebung nach Griechenland angedroht wird, sondern er ein Asylverfahren in Deutschland erhält. Zugleich wurde das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angewiesen, bis zum 12. Januar 2012 auch in allen vergleichbaren Fällen so zu verfahren.
Dieser Schritt dürfte rund tausend aus Griechenland eingereiste Flüchtlinge betreffen, deren Verfahren von den Verwaltungsgerichten bislang nur ausgesetzt waren. Außerdem können hiervon auch Flüchtlinge profitieren, die in diesem Jahr erst nach Deutschland einreisen. Das Innenministerium hofft offensichtlich, dass Griechenland in dieser Zeit sein Asylverfahren so in den Griff bekommt, dass anschließend neue Flüchtlinge wieder dorthin zurückgeschickt werden können.
Die Anwälte des Kurden werden das Verfahren jetzt wohl für erledigt erklären. Das Verfassungsgericht kann zwar bei eigentlich erledigten Verfahren trotzdem ein Urteil sprechen, wenn die Sache von allgemeinem Interesse ist. Das werden die Richter wohl aber nicht tun, da sie den Deal selbst angeregt haben.
Für die Flüchtlinge ist die Lösung günstig, sie erhalten jetzt ein Asylverfahren in Deutschland. Ein Urteil des Verfassungsgerichts hätte ihnen weniger gebracht. Dort ging es eigentlich nur um die Frage, ob ein Flüchtling gegen seine Abschiebung nach Griechenland klagen kann.
Pro Asyl bedauerte dennoch, dass nun wichtige verfassungsrechtliche Fragen ungeklärt bleiben. Allerdings wird schon am Freitag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem Fall aus Belgien entscheiden, ob Abschiebungen von Flüchtlingen nach Griechenland zulässig sind.
Quelle:http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/urteil-unerwuenscht/
Civata Kurd - Kurdische Gemeinde
In bayrischen Flüchtlingslagern boykottieren Asylbewerber die Versorgung mit Essenspaketen. Mittlerweile sind Hunderte Lagerbewohner im Hungerstreik.
von Christian Jakob
Zweimal pro Woche teilen die Hausmeister das blaue Formular aus, dienstags und donnerstags. Dann können die gut 7 000 Flüchtlinge, die in bayerischen Sammellagern untergebracht sind, ihr Essen für die nächsten Tage bestellen. In neun Rubriken dürfen sie insgesamt 23 Kreuze machen. Die Auswahl ist seit Jahren gleich: Ein Pfund Mischbrot, eine Dose Hering in Tomatensoße, 20 Beutel Kräutertee, solche Dinge bekommt man für ein Kreuz. Zwei Tage später liegen die Lebensmittel in grauen Plastikboxen zur Abholung bereit.
»Wir müssen immer das Gleiche essen, das macht einen krank«, sagt Musa S. Seit 18 Monaten lebt der Sierra Leoner in der Gemeinschaftsunterkunft Neusässer Straße, einer ehemaligen Flak-Kaserne im Westen Augsburgs. Wie mittlerweile 450 andere Flüchtlinge in sieben bayerischen Sammellagern boykottiert er die Versorgung mit Essenspaketen, viele der Lagerbewohner sind in den Hungerstreik getreten. Als sich am Montag voriger Woche 250 Augsburger Flüchtlinge den Aktionen anschlossen, habe der Flüchtlingsprotest in Bayern eine »ungekannte Dimension« erreicht, heißt es beim bayerischen Flüchtlingsrat in München. In Denkendorf nahe Eichstätt mussten die ersten Flüchtlinge ins Krankenhaus eingeliefert werden. Nach Angaben des Flüchtlingsrats habe die Leitung des Lagers Denkendorf versucht, mit der Polizei und der Drohung von »Zwangseinlieferungen« den Abbruch der Proteste zu erzwingen.
Doch die Flüchtlinge wollen weitermachen. »Das Leben im Lager ist schlecht, uns reicht es«, klagt Musa S. »Die Bäder sind schimmelig, die Toiletten verstopft, die Küche ist schmutzig, man hat nie seine Ruhe.« Er teilt sein Zimmer mit vier Landsleuten. »Da habe ich noch Glück, wir sprechen wenigstens die gleiche Sprache«, sagt er. Andere Bewohner des Heims leben zu siebt in einem Zimmer, bisweilen können sie sich mit ihren Nachbarn nicht verständigen. Zu arbeiten ist ihnen meist verboten, 40,80 Euro Taschengeld bekommen sie im Monat – die reduzierten Leistungen nach dem »Asylbewerberleistungsgesetz« (AsylbLG).
Das wurde 1993 als Teil des sogenannten Asylkompromisses beschlossen. CDU, FDP und SPD gaben damals dem Druck von rechts nach. Angesichts wachsender Zahlen von Asylbewerbern, vor allem infolge der Balkan-Kriege, beschlossen sie nicht nur eine weitgehende Einschränkung des Asylrechts, sondern auch eine deutliche Schlechterstellung von Asylbewerbern. Derzeit erhalten diese in Deutschland Leistungen im Wert von etwa 225 Euro. Das sind knapp zwei Drittel dessen, was deutschen Sozialleistungsempfängern zur Verfügung steht, obwohl diese bereits definitionsgemäß am Existenzminimum leben. In Deutschland leben etwa 80 000 Flüchtlinge von diesen Leistungen. In Bundesländern wie Bayern, die das AsylbLG besonders strikt auslegen, bedeutet das meist: statt Wohnungen ein Leben in Sammellagern, nur ein Minimum an Bargeld – und abgepacktes Essen nach dem »Sachleistungsprinzip«.
Diese Praxis kann S. nicht nachvollziehen. »In Augsburg gibt es afrikanische Läden«, sagt er. Er vermisst Maniok, Grieß, ein Blattgemüse, das »Crain-Crain« heißt. »Das Essen, das wir kriegen, sind viele von uns nicht gewohnt. Sie könnten uns einfach das Geld geben, dann würden wir selber einkaufen.«
132,94 Euro stehen jedem alleinstehenden Flüchtling pro Monat für Lebensmittel zu, für Kinder sind es 89,84 Euro. Diesen Nennwert sollen die Pakete haben, die die »Drei-König-Lebensmittelservice GmbH« aus Schwäbisch Gmünd packt. Die Firma ist Vertragsnehmer des bayerischen Sozialministeriums. Der Flüchtlingsrat glaubt, dass der Deal auf Kosten der Versorgung der Flüchtlinge geht. »Wir haben das nachgerechnet«, sagt Sprecherin Agnes Andrae. »Wenn man das, was in den Paketen ist, einfach im Supermarkt kauft, dann kosten die Sachen nur etwa 120 Euro.« Der »Drei-König«-Geschäftsführer möchte die Angelegenheit nicht kommentieren. »Wir sind ein reiner Dienstleister«, heißt es, man handle nur auf Bestellung. Die Verantwortung für die Lebensmittelversorgung der Flüchtlinge trage allein das bayerische Sozialministerium. Dort heißt es, das Sachleistungsprinzip beruhe auf einem Bundesgesetz, doch Bayern halte es für »sinnvoll und sachgerecht«. Im Übrigen lebe im Freistaat »über die Hälfte der Asylbewerber in Privatunterkünften«. Und bei denen werde »ohnehin aus logistischen Gründen vom Sachleistungsprinzip abgewichen«.
Der bayerische Flüchtlingsrat glaubt, dass die karge Versorgung der Flüchtlinge eher politisches Programm als die Folge der Gier eines privaten Unternehmens ist. »Das ganze Asylbewerberleistungsgesetz ist vor allem eine Schikane«, sagt Andrae. »In der bayerischen Durchführungsverordnung steht es explizit: ›Die Unterbringung in Sammellagern soll die Bereitschaft zur Rückkehr in das Heimatland fördern.‹ Und genauso sieht es da auch aus.« Bei ihren Besuchen in bayerischen Lagern hätten die Aktivisten immer wieder »katastrophale« Zustände zu sehen bekommen: Manche Heime seien flohverseucht, in anderen gebe es Kakerlaken oder Ratten. »Mit den Mehrbettzimmern, den alten Gebäuden, kaputten Mauern will man es den Leuten so ungemütlich machen, dass sie von alleine wieder gehen«, glaubt Andrae. Die Pflicht, im Lager zu wohnen, gilt für alle, deren Asylverfahren noch läuft. Hinzu kommen jene Flüchtlinge, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die man aber trotzdem nicht abschieben kann. Sie bleiben als »Kettengeduldete« oft jahrelang – es sei denn, sie gehen von alleine.
Einer Berechnung des Flüchtlingsrats zufolge lässt sich der Freistaat diese organisierte Ungemütlichkeit sogar einiges kosten. Nach der Prüfung verschiedener Stellungnahmen des Sozialministeriums taxierte die Organisation die Ausgaben, die in Bayern pro Person für die Unterbringung in Sammellagern anfallen, auf etwa 450 Euro. In Augsburg sehe der Mietspiegel des Sozialgesetzbuchs aber nur Leistungen bis zu 385 Euro für einen Alleinstehenden vor. Jährlich könnte Bayern fast 14 Millionen Euro sparen, wenn das Bundesland den Flüchtlingen erlauben würde, wie deutsche Sozialleistungsempfänger in billigen Wohnungen zu leben. »Offenbar fürchtet man aber, dass dies die ›Rückkehrbereitschaft‹ schmälern würde«, sagt Andrae.
Der gegenwärtige Streik ist bereits der zweite in diesem Jahr. Im April gab es die ersten Kämpfe in den bayerischen Lagern. Damals boykottierten etwa 300 Flüchtlinge die Essenspakete. Am Ende versprach die Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) Abhilfe, der bayerische Landtag setzte das Thema auf die Tagesordnung. Doch die politischen Folgen waren dürftig: »Die haben nur beschlossen, dass Familien mit Kindern nach ihrem ersten Asylverfahren ausziehen dürfen. Das ist meist nach zwei bis vier Jahren beendet. Alleinstehende müssen dann noch weitere vier Jahre im Lager leben«, sagt Andrae. Von der Erleichterung ausgenommen seien zudem jene, denen die Ausländerbehörde »mangelnde Mitwirkung« vorwirft, oder solche, die wegen Verstößen gegen die Residenzpflicht als »straffällig« gelten.
Bargeld statt Sachleistungen, das Recht auf Wohnungen, die Abschaffung der Residenzpflicht und vor allem das Recht zu arbeiten – das verlangen die Flüchtlinge. S. ist vor allem der letzte Punkt wichtig. »Ich würde wirklich gern selbst für mich sorgen«, sagt er. In Sierra Leone habe er als Mechaniker gearbeitet – hier eine entsprechende Lehre machen zu dürfen, wäre sein Wunsch. Er glaubt, dass der Streik diesmal durchgehalten wird. »Sie haben angefangen, Leute, die sie für unsere Anführer halten, in kleinere Dörfer umzuverteilen«, sagt er. Doch um mit ihnen zu sprechen, sei bisher niemand gekommen. »Von den Behörden habe ich noch niemanden hier gesehen.«
Quelle:http://jungle-world.com/artikel/2010/48/42200.html
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Konferenz zu Bilanz und Perspektiven antirassistischer Bewegung
(http://conference.w2eu.net/)
Visionen, Vernetzung, Verbreiterung – gleich drei Vs stehen für die Zielsetzungen einer ambitionierten Konferenz, die im Dezember an der Uni in Bockenheim stattfindet. Mit den öffentlichen Abendveranstaltungen, Ausstellungen und Infoständen wird auch denjenigen der Einstieg bzw. ein Überblick ermöglicht, die nicht in der antirassistischen Arbeit aktiv sind.
Die Initiative zur Konferenz entstand im Welcome to Europe-Network, einem kleinen, aber regen bundesweiten Netzwerk, das sich 2009 rund um die Mobilisierung zum Nobordercamp in Griechenland gebildet hatte. Doch dem Programm (1) ist zu entnehmen, dass verschiedenste antirassistische Projekte, Kampagnen und Netzwerke am Vorbereitungsprozess beteiligt sind. Das erscheint umso bedeutender als die Frage nach “Vielfalt oder Zersplitterung” zwar keine neue aber auch keine überholte ist im Feld von Flucht und Migration. In vielen Städten arbeiten Initiativen zu ganz unterschiedlichen Themen, doch die Kluft zwischen Gesamtpotential und realer gemeinsamer oder zumindest aufeinander bezogener Praxis wird deutlich, wenn auch die breiter angelegten Mobilisierungen der vergangenen Jahre selten über einige hundert TeilnehmerInnen hinauskommen.
“Vielfalt oder Zersplitterung”
Anfang Juni fand in Jena das Karawane-Festival statt, an dem sich etwa 6 – 800 AktivistInnen vor allem aus dem Spektrum der Flüchtlings-Selbstorganisationen und einiger Antira-Gruppen beteiligten. Gleichzeitig trafen sich die medizinischen Unterstützungsprojekte aus 25 Städten zu einem Bundestreffen in Leipzig. Einen gegenseitigen Bezug gab es nicht, womöglich wussten Teile der jeweiligen TeilnehmerInnen schlichtweg nichts von dieser Parallelität.
Oder: In 5 Städten gibt es mittlerweile gewerkschaftliche Anlaufstellen für MigrantInnen mit und ohne Papiere, seit September mit MigrAr Frankfurt nun auch in Rhein-Main. Das zeigt, dass zumindest in Teilen der Gewerkschaften ein inklusiver Umgang mit der (illegalisierten) Migration gesucht wird, und ist gleichzeitig ein allgemeiner Ausdruck für eine zunehmende Tendenz der Entkriminalisierung hierzulande. Doch diese Arbeit erscheint völlig getrennt von den vielfältigen Recherche- und Unterstützungsprojekten an den EU-Außengrenzen, wo die Kontrolle und Kriminalisierung der Migration – bis hin zur tödlichen Abschreckung gegenüber den Boatpeople – seit Jahren eskaliert.
Die Frankfurter Konferenz zielt nicht nur auf eine stärkere gegenseitige Bezugnahme im “Kaleidoskop des Antirassismus”, wie der Titel der Auftaktveranstaltung (am Freitagabend) überschrieben ist. Inhaltliche Verknüpfungen entwickeln sich nicht zuletzt mit den persönlichen Kontakten, somit geht es gleichzeitig um ein verbreitertes Zusammentreffen unterschiedlicher Akteure. AktivistInnen aus dem Spektrum von kein mensch ist illegal oder der Karawane treffen regelmäßiger aufeinander. Doch im Dezember kommen ebenfalls Aktive von den Jugendlichen ohne Grenzen (JoG) oder vom akademischen Netzwerk “kritnet” hinzu. Und mit medico international ist eine NGO mit auf dem Podium, die über ihren radikalen entwicklungspolitischen Ansatz in migrationspolitische Projekte eingestiegen ist.
Multitude des Antirassismus?
“Für eine Multitude des Antirassismus?” lautet denn auch die Leitfrage der Talkshow (am Samstagabend), in der über Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Ansätze und Herangehensweisen diskutiert wird. Die antirassistische Bewegung ist in den letzten Jahren (noch) vielfältiger und auch wieder jünger geworden. Frankfurt wurde u.a. deswegen als Konferenzort gewählt, weil hier – entlang der Mobilisierung nach Calais – eine neue Noborder-Gruppe entstanden ist und eine gewerkschaftliche Anlaufstelle eröffnet hat.
Das Programm spiegelt wieder, dass antirassistische Bewegung nur in transnationaler Perspektive gedacht und praktiziert werden kann( 2). Ein entsprechendes transeuropäisches Kontaktnetz ist in den letzten Jahren weiter gewachsen und hatte mit dem Nobordercamp auf Lesbos 2009 einen weiteren Schub bekommen. Seinen Ausdruck findet das in einem neuen, im Aufbau befindlichen Webguide unter www.w2eu.info, der in vier Sprachen betroffenen Flüchtlingen und MigrantInnen Zugang zu regionalen Unterstützungsprojekten und verbindliche Informationen quer durch Europa bieten will. Ein Ziel der Dezember-Konferenz ist insofern, die Netzpunkte und -knoten in Germany zu verdichten.
kein mensch ist illegal/Hanau
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Die syrisch-kurdische Familie Osman hofft, in Deutschland bleiben zu können
Von Juliane Schneider
Mit einer Klage wollen sie ihre Abschiebung verhindern. Müssten sie zurück nach Syrien, sei ihr Leben nicht mehr sicher, sagen die Osmans.
Hofheim. Wie groß geratene Schrebergartenhäuschen sehen sie aus, die weißen Container der Migranten, die nicht wissen, wie lange sie in Deutschland bleiben dürfen. Familie Osman ist vor fünf Jahren nach Hofheim gekommen. Die fünf Kinder sprechen fließend deutsch, sind beliebt und gut in der Schule, nachmittags machen sie Hausaufgaben in den beiden bescheidenen Räumen, die sie sich mit ihren Eltern teilen.
Doch ihr Bleiben ist gefährdet. Am 11. November kam der Bescheid aus Gießen, dass die syrisch-kurdische Familie das Land verlassen muss. Innerhalb von vier Wochen sollen sie nach dem Willen des «Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge» ihre Koffer packen. Für Eltern und Kinder eine Katastrophe.
Und so haben sie – unterstützt von Lokalpolitikerin Christa Katzenbach (Grüne) – in eines der kleinen Häuschen in der Frankfurter Straße zur Versammlung geladen. Dicht gedrängt sitzen Lehrer der Kinder und Freunde beisammen, an einem Tisch gegenüber Vater Walid Osman, Dolmetscher Abdulaziz Zahter und ein Freund.
Von einem handgeschriebenen Zettel liest der Vater leise vor, was in seiner Heimat keiner zu sagen wagt: von der beklemmenden Lage der Kurden, die kein Land erwerben und ihre Sprache nicht sprechen dürfen und am besten ganz verschwinden sollen. Für ihn sei die Lage mit seinem Metallverarbeitungsgeschäft im syrischen Kamishli immer schwieriger geworden, so dass er 2001 das Land verlassen habe.
Nur seine Frau Layla ist zwischenzeitlich in der alten Heimat gewesen, habe den krebskranken Vater ein letztes Mal sehen wollen. «Da hat man ihr den Pass weggenommen», erzählt Tochter Rifha (14). Erst als die Verwandten eine hohe Summe zahlten, durfte sie wieder ausreisen. Anderen sei es schlimmer ergangen. Lang sei die Liste derer, die schon am Flughafen abgefangen und in eines der berüchtigten Gefängnisse gebracht worden seien, deren Orte keiner kenne und nach denen keiner zu fragen wage. «Meinem Sohn ist das passiert», erählt Sakaria S., der aus Limburg angereist ist.
Dann schieben sie einen jungen Mann nach vorne. Sein Kopf zittert hin und her, er hinkt, keine Klinik habe seine davongetragenen Leiden lindern können. Seinen Namen möchte er nicht nennen. Zu groß die Gefahr für die Familie in der Heimat.
Was in dem Gefängnis geschah, kann er nicht in Worte fassen. «Man kommt nicht mehr als Mensch da raus.» Könne nicht mehr denken. Von einer Kühlkammer ist die Rede und einer nassen Decke, in die man eingehüllt werde und starr einfriere.
Im Raum ist es still, eine Tochter der Osmans schluchzt, dem Familienvater steigen Tränen in die Augen.
«Anhaltspunkte für eine erhebliche, individuelle und konkrete Gefahr für Leib, Freiheit oder Leben liegen nicht vor», heißt es in dem Bescheid aus Gießen. Die Flüchtlinge sehen das anders. Ein Anwalt hat jetzt Klage erhoben gegen die Abschiebung. Vier bis fünf Monate bleiben ihnen jetzt.
Ein Hoffnungsschimmer: der Beschluss der Innenministerkonferenz vom 19. November in Hamburg zum Thema Integration. Darin haben sich die Minister dafür ausgesprochen, gut integrierten, geduldeten Jugendlichen und Heranwachsenden eine eigene gesicherte Aufenthaltsperspektive zu eröffnen.
Für Fallak (8), die wie drei ihrer Geschwister in Deutschland geboren wurde, gibt es ohnehin keine andere Heimat als diese. «Ich möchte hier bleiben», sagt sie, bei ihren Freundinnen und der Heiligenstockschule. Für ihre älteren Geschwister Rifha und Ibrahim (13) haben Lehrer der Gesamtschule «Am Rosenberg» sogar eine Unterschriftenaktion gestartet.
Quelle:http://www.fnp.de/fnp/region/lokales/keine-andere-heimat_rmn01.c.8466626.de.html